Leistungen und Entgelt

Berechnung der Leistungen

Bei gesetzlich versicherten Patienten rechnen wir direkt mit den zuständigen Krankenversicherungen ab. Wahlleistungen, für die Sie keine Zusatzversicherung haben, müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen. Bitte beachten Sie hierbei auch die Informationen über unsere Entgelte, die Sie bei der Aufnahme erhalten.
Als Privatpatient erhalten Sie Ihre Rechnung nach Hause. Reichen Sie diese dann bitte bei Ihrer jeweiligen privaten Versicherung ein.
Falls Sie ein sogenannter „Selbstzahler" sind, werden Ihnen alle Leistungen privat in Rechung gestellt. In Ausnahmefällen bitten wir Sie um eine Vorauszahlung.

Zuzahlungen
 
Jedes Krankenhaus ist verpflichtet, für jeden Krankenhaustag einen gesetzlich festgelegten Zuzahlungsbetrag von 10,00 Euro zur Weiterleitung an die Krankenkassen einzuziehen. Die Zuzahlung umfasst innerhalb eines Kalenderjahres höchstens 28 Kalendertage.
Medikamente
Während Ihrer stationären Behandlung reicht Ihnen die Schwester täglich die vom Arzt verordnete Medikamentendosis. Bitte nehmen Sie keinesfalls zusätzlich und ohne Absprache mit dem behandelnden Stationsarzt von Ihnen mitgebrachte oder andere Medikamente ein. Die von Ihrem Hausarzt vor der Einweisung oder nach der Entlassung verordneten Medikamente können durchaus einen anderen Namen tragen oder anders aussehen als die im Krankenhaus verordneten, aber trotzdem denselben Wirkstoff enthalten. Im Zweifelsfalle fragen Sie bitte Ihren Arzt.
Wir können Ihnen leider keine Medikamente mitgeben – klären Sie also rechtzeitig mit Ihrem Stationsarzt des Krankenhauses die Ausstellung eines Rezeptes durch Ihren Hausarzt, denn die Ärzte unseres Krankenhauses dürfen Ihnen in der Regel kein Rezept ausstellen. Daher ist es auch notwendig, dass Sie nach Ihrer Entlassung so bald wie möglich Ihren Hausarzt aufsuchen, den wir anhand eines Arztbriefes über Ihre Krankenhausbehandlung und die nötigen Medikamente und Therapien informieren.